PJ! Los gehts - aber wie?

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  • Studium & Lernen
  • 20.08.2016

Kurz vor Schluss wird es dann langsam ernst: Im Praktischen Jahr praktizieren Studierende der Heilberufe unter Aufsicht von Experten. Ob nun Euphorie, Vorfreude oder sogar Angst vor diesem Schritt herrscht – das PJ wirft definitiv einige Fragen auf. Wir beantworten sie.


Woraus besteht das PJ?


Alle Medizin- und Pharmaziestudenten wissen es – das PJ ist für sie ein unausweichlicher Meilenstein. Mit dem Thema beschäftigen sich die meisten allerdings erst spät: Für die Mediziner findet das PJ im letzten Jahr des Studiums statt. Es soll dem Studierenden die Möglichkeit bieten, sich auf etwas zu spezialisieren. Drei Abschnitte von 16 Wochen stehen für sie oder ihn an: Während die Rubriken „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ fix sind, kann der dritte Abschnitt vom Studierenden selbst bestimmt werden.

Bei der pharmazeutischen Ausbildung findet die Praktische Ausbildung auch zum Ende des Studiums statt, danach steht das dritte (und letzte) Staatsexamen an. Auch dort dauert es ein ganzes Jahr. Der Student muss ein halbes Jahr in einer öffentlichen Apotheke arbeiten, die zweite Hälfte kann wahlweise in einer Krankenhausapotheke, einem wissenschaftlichen Institut, an der Universität, in der pharmazeutischen Industrie, bei der Bundeswehr, Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Institution abgeleistet werden.


Welchen Status haben "PJler“?


"PJler" sind offiziell Studierende, die unter Aufsicht arbeiten. Das heißt auch, dass es keine einheitliche Regelung bezüglich der Arbeitszeiten gibt. Die Approbationsordnung ist recht vage gehalten, für Mediziner bedeutet es im schlimmsten Fall, dass sowohl Nacht- als auch Wochenend- und Spätdienste anstehen. Allerdings ist das in der Realität nur äußerst selten der Fall. Zahlreiche Unis haben zur besseren Orientierung eine PJ-Ordnung, in der solche Fragen geklärt werden.

Bei den Pharmazeuten verhält es sich ein wenig geordneter. "Gehalt und Arbeitszeiten in der Apotheke sind durch den Tarifvertrag für Apotheker, geschlossen zwischen Adexa, der Apothekengewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, geregelt", informiert der „Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V.“ auf seiner Seite: "Momentan beträgt die für eine Anstellung in Vollzeit notwendige Arbeitszeit 40,0 Stunden je Woche - soweit die Regelungen des Tarifvertrags. Er ist aber nur dann als Mindeststandard verpflichtend, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Praktikant Mitglied der verhandelnden Organisationen ist. Dies trifft zwar auf viele Apothekenleiter zu, nicht aber auf alle."


Wie viel verdient ein "PJler"?


Für Mediziner ist das ein unangenehmes Thema, denn: "PJler" haben keinen Anspruch auf Vergütung. Vereinzelt bezahlen Kliniken eine "Aufwandsentschädigung" – mehr kann man aber nicht erwarten. Die maximal mögliche Entschädigung liegt bei nunmehr 597 Euro. Dabei können Kosten für Unterkunft, Essen, Fahrtkosten und eventuell höhere Kosten bei Auslandsaufenthalt angerechnet werden. Die Pharmazie-Studenten haben es da schon deutlich besser. Das Gehalt für Pharmazeuten im Praktikum beträgt momentan laut Tarifvertrag (Stand: 1. Januar 2016) 880,00 Euro pro Monat. BAföG bezieht der "PJler", da er offizielle Studierender ist, weiterhin. Allerdings passt sich je nach Vergütung die Auszahlung an.


Wie viele Urlaubstage darf ein "PJler" beanspruchen?


Mediziner dürfen 30 Tage im PJ nicht anwesend sein (Fehltage). Dabei ist zu beachten, dass maximal 20 Fehltage in einem der drei Abschnitte gesammelt werden dürfen. Falls die 30 Tage aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit etc. überschritten werden, kann der Student die Tage später nachholen. Falls es keine wichtigen Gründe geben sollte, entscheidet das Landesprüfungsamt, ob sie oder er das PJ wiederholen muss. Traditionell sparen sich die "PJler" aber die freien Tage für das Ende des PJ auf, um mehr Zeit zum Lernen zu haben – das zweite Staatsexamen steht ja vor der Tür. Bei den Pharmazeuten ist es klassischer definiert: Der Student hat einen Urlaubsanspruch von 33 Werktagen, jeweils bezogen auf 6 Werktage je Woche.


Was sind die Aufgaben eines "PJler"?


Laut Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Deutschland dürfen folgende Tätigkeiten an die "PJler" delegiert werden: Vorbereitende Anamnese mit anschließender Überprüfung im Gespräch, kapillare/venöse Blutabnahmen, subkutane und intramuskuläre Injektionen einschließlich Impfungen, intravenöse Applikationen (außer Erstapplikationen), zweite oder dritte OP-Assistenz und Versorgung unkomplizierter Wunden. Allerdings variieren diese Aufgaben von Klinik zu Klinik. Insbesondere bei einem PJ im Ausland können dem Studierenden andere Aufgaben aufgetragen werden.

Davor sind natürlich auch Pharmazeuten nicht gefeit, für sie gilt bezüglich der Aufgabenvariation Ähnliches. Ihre Ausbildungsinhalte sind wiederum in der Approbationsordnung geregelt, der theoretische Teil der Ausbildung wird laut dem "Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V." im begleitenden Kammerunterricht vermittelt. Dort wird auch die Ausbildungsqualität der öffentlichen Apotheke evaluiert.


Muss der "PJler" versichert sein?


Absolut. Der "PJler" sollte eine gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung besitzen. Zudem ist auch eine Berufsaftpflicht der deutschen Ärzteversicherung empfehlenswert. Die Wahl der Versicherung trifft der Student selber. Für Mediziner ist dabei noch wichtig, dass er oder sie nur für Schäden haftet, die er laut seines Kenntnisstandes vermeiden konnte. Ansonsten muss der ausgebildete Arzt, der Aufsicht hatte, haften.

Bei den Pharmazeuten ergeben sich noch Besonderheiten bezüglich einer möglichen Rentenversicherung. "Apotheker sind üblicherweise nicht Mitglied der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern Mitglied eines Versorgungswerks für Apotheker. Zur Mitgliedschaft in Apothekerkammer und Versorgungswerk existieren je nach Kammergebiet unterschiedliche Regelungen", so der "Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V.". Demnach kann der Student Details von dem zuständigen Apotheker oder der zuständigen Kammer und dem Versorgungswerk erfahren.