Die Mietbürgschaft - sorgenfrei in die eigene Studentenwohnung

Mietbürgschaft_Kaution_Studium
  • Leben & Finanzen
  • 07.09.2017

Du hast deine Traumwohnung gefunden. Jetzt fehlt nur noch die Tinte unter dem Vertrag. Und das nötige Kleingeld für die Kaution. Doch woher nehmen? Eine gute Alternative ist die Mietbürgschaft.

In manchen Uni-Städten ist die Wohnungssuche ein einziger Spießroutenlauf. Der Wohnraum ist knapp, viele Wohnungen gehen unter der Hand weg oder sind schlicht und einfach zu teuer. Hat man dann doch endlich seine Traum-Bleibe gefunden, wartet oft das nächste Problem: Der Vermieter fordert eine hohe Kaution, die nicht selten das Studenten-Budget sprengt. Hier kann eine Mietbürgschaft die Lösung sein. Manche Vermieter sind inzwischen sogar gänzlich von der Kaution abgerückt und fordern gleich eine Mietbürgschaft.

Mietbürgschaft - was ist das eigentlich?

Die Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution. Mit einer solchen Bürgschaft kann sich der Vermieter direkt an deinen Bürgen wenden, wenn du etwa die Miete oder Nebenkosten nicht mehr zahlst oder Schäden in der Wohnung entstanden sind, für die du aufkommen musst. In der Regel wird eine Mietbürgschaft in Höhe von drei Monatsmieten festgelegt.

Der Vorteil einer Mietbürgschaft

"Ein Vorteil gegenüber der Mietkaution ist, dass man keine großen Summen von seinem Ersparten abzwacken muss, die dann für Jahre auf dem Konto des Vermieters schlummern", erklärt Christin Kapser, Studentenberaterin bei der apoBank. "Stattdessen kann man sein Geld anderweitig nutzen, z.B. für Renovierungsarbeiten, Möbel oder was auch immer gerade anfällt."

Ein weiterer Vorteil der Mietbürgschaft: Sollte dein Vermieter insolvent gehen, besteht die Gefahr, dass dein Mietkautionsgeld veruntreut wird. Dieses Risiko vermeidest du mit einer Mietbürgschaft.

Wer vergibt eine Mietbürgschaft?

Der naheliegende Fall ist natürlich, dass die Eltern als Mietbürgen einspringen. Aber auch Banken oder Versicherungen treten als Bürge ein. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Vermieter inzwischen gerne auf Mietbürgschaften zurückgreifen", sagt Christin Kapser. "Deshalb bieten wir Studenten der Heilberufe eine kostenlose Mietbürgschaft an und springen bis zu einem Betrag von 3.500 Euro als Bürge ein."

Wie wird eine Mietbürgschaft abgewickelt?

Eine Mietbürgschaft wird immer schriftlich fixiert. "Wenn der Vermieter einer Bürgschaft zustimmt, benötigen wir den unterschriebenen Mietvertrag und eine Semesterbescheinigung", erklärt die Studentenberaterin. Auf dieser Grundlage wird dann ein Kreditvertrag aufgesetzt. Er regelt, wie das Geld im Innenverhältnis zwischen Bank und Student zurückgezahlt wird, sollte der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen müssen - z.B. weil große Schäden in der Wohnung entstanden sind, die nicht von einer Versicherung übernommen werden. "Ist dieser Punkt geklärt, setzen wir eine Bürgschaftsurkunde auf, die dann beim Vermieter hinterlegt wird", so Christin Kapser weiter.

Sobald der Mietvertrag endet, wird die Bürgschaft wieder aufgelöst. Das heißt, der Vermieter gibt die Urkunde an dich zurück, du reichst sie bei der Bank ein und die Bürgschaft wird aufgelöst. Gleichzeitig erlischt der Kreditvertrag.

Was passiert im Schadensfall?

Wenn der Vermieter Forderungen geltend macht und diese rechtens sind, zahlt die Bank im ersten Schritt die geforderte Summe an den Vermieter. Im nächsten Schritt fordert die Bank dann das Geld von dem Kunden zurück. „Allerdings erleben wir diesen Fall recht selten", berichtet Studentenberaterin Christin Kapser. "Bei Kleinschäden - die ja eher die Regel sind - übernehmen die Studenten den Betrag oft selbst und lassen die Auszahlung nicht über die Bürgschaft laufen."